Wo
Bio draufsteht, ist Bio drin!
Der Biolandbau ist europaweit reglementiert.
Die gesetzliche Grundlage besagt, dass Lebensmittel, die einen
Bio-Hinweis tragen, auch tatsächlich entsprechend der Richtlinien
für die biologische Landwirtschaft erzeugt werden müssen.
Nun nützt diese Bestimmung nur dann etwas, wenn die Einhaltung
der Richtlinien kontrolliert wird. Zu diesem Zweck gibt es Biokontrollstellen.
Kontrollierte Bioprodukte erhalten (sowohl auf Ebene der Bauern
als auch der Verarbeiter) ein Bio-Zertifikat und sind speziell
gekennzeichnet.
Zur Sicherheit der Konsumenten! |
Biofisch
ist anders
"Sich wohlfühlen wie ein Bio-Fisch im Wasser",
das garantieren die Richtlinien für Biologische Teichwirtschaft
den Fischen in unseren Teichen. Die Einhaltung dieser Richtlinien
des Verbandes Bio-Austria
wird wie in der Biologischen Landwirtschaft von einer unabhängigen
Kontrollstelle überprüft. |
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Info-Unterlagen
Betriebe melden sich direkt über
die Bio-Verbände oder über die
Landwirtschaftskammern als Interessenten
und bekommen zu Beginn notwendige Info-Unterlagen
zugeschickt.
Beratung
Für Beratungen steht die Arbeitsgemeinschaft
Biofisch, eine bäuerliche
Selbsthilfeorganisation, im Auftrag
der Bioverbände zur Verfügung.
Beratungen werden prinzipiell zu Beginn
telefonisch, infolge auch vor Ort durchgeführt.
Möchte ein Betrieb nach den Biofisch-Richtlinien
wirtschaften, ist eine Umstellungsberatung
verpflichtend.
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Kontrollvertrag
Sind alle Fragen des Betriebsleiters geklärt,
wird ein Kontrollvertrag mit der Kontrollstelle
geschlossen und in der Regel auch ein
Vertrag mit einem Bio-Verband. Zur Anmeldung
im Bio-Verband ist folgendes Formular
auszufüllen.
Die Bio-Umstellungszeit (zwei Jahre bei
Karpfen, ein Jahr bei Forellen) beginnt
ab dem Datum der Unterschrift unter den
Kontrollvertrag zu laufen. Bei Forellen
ist die Mitgliedschaft in einem Bio-Verband
aufgrund fehlender Kodex-Bestimmungen
ebenfalls zwingend.
>>> Seitenanfang
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- EU
Biologisch erzeugte Waren genießen einen gesetzlichen
Schutz, der anderen als biologisch erzeugten Waren die Verwendung
der Begriffe Bio, Öko, Eco ... etc. untersagt. Um diese
Bezeichnung verwenden zu können, muss der Betrieb sich
an die entsprechenden EU-Verordnungen EU-VO-834-2007 halten
und entsprechend kontrollieren lassen.
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- Österreichischer LM-Codex
Die einzelnen Länder der EU haben handhaben Vorschriften
zum Biobereich unterschiedlich. Österreich regelt durch
den Österreichischen Lebensmittelkodex Kap. A8, Teilkap.
B idgF die Belange des Biolandbaues.
Im Gegensatz zu Deutschland ist es in Ö per Beschluss
des OGH verboten, für konventionelle Produkte die Bezeichnung
"aus kontrolliertem Anbau" zu verwenden.
Österreichischer Lebensmittelkodex Kap. A8,
Teilkap. B idgF: im
Internet: www.abg.at
als
PDF zum downloaden
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Verordnung (EG) Nr. 710 2009
PDF zum downloaden:
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PDF
- Deutsche Version |
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- Österreich
In Österreich ist die Produktion von Bio-Karpfenzucht
(incl. Nebenfischen) im Lebensmittelcodex (Codex alimentarius
austriacus) geregelt. Darüber hinaus ist die Fischproduktion
nach Richtlinien von Bio-Verbänden (Bio-Austria,
FREILAND)
möglich.
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International
Um interessierten Personen einen Einblick
in die internationale Landschaft der
nationalen bzw. "privaten"
Biofisch-Richtlinien der anerkannten
Bio-Verbände zu geben, bieten
wir Ihnen hier (ohne Gewähr)
die Möglichkeit, in den jeweiligen
Länderbestimmungen Europäischer
(und einiger anderer Länder)
zu recherchieren. Soweit bekannt,
haben wir versucht, Ihnen auch Ansprechpartner
zu nennen.
IFOAM (international Federation of
organic Movements = internat. Bio
Dachorganisation)
Dänemark
Frankreich
Norwegen/Schweden (KRAV)
Deutschland (BIOLAND, NATURLAND, DEMETER,
BIOKREIS)
Schweiz (Bio-Suisse)
Italien
Spanien
England (Soil)
Finnland
USA
Neuseeland
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EU
Es gibt in der EU-Verordnung bislang
keine Regelungen zur Aquakultur. Es
ist jedoch vorgesehen, in den nächsten
Jahren eine Aquakultur-Richtlinie
in der EU-Bio-VO zu fixieren. Bis
es soweit ist, gelten (so vorhanden)
nationale Regelungen (F, DK, A) oder
die "privaten" Richtlinien
von anerkannten Bio-Verbänden.
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Die Einhaltung der strengen Bio-Richtlinien
werden von un-
abhängigen und staatlich zertifizierten Kontrollstellen
regel-mäßig überprüft.
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In Österreich gibt es hierbei verschiedene
Anbieter, wobei im Biofisch-Kontrollbereich aufgrund
des notwendigen Fachpersonals - die AUSTRIA BIO Garantie seit
Jahren führend ist.
>>>Detail-Info |
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