Wo Bio draufsteht, ist Bio drin!
Der Biolandbau ist europaweit reglementiert.
Die gesetzliche Grundlage besagt, dass Lebensmittel, die einen Bio-Hinweis tragen, auch tatsächlich entsprechend der Richtlinien für die biologische Landwirtschaft erzeugt werden müssen.
Nun nützt diese Bestimmung nur dann etwas, wenn die Einhaltung der Richtlinien kontrolliert wird. Zu diesem Zweck gibt es Biokontrollstellen. Kontrollierte Bioprodukte erhalten (sowohl auf Ebene der Bauern als auch der Verarbeiter) ein Bio-Zertifikat und sind speziell gekennzeichnet.
Zur Sicherheit der Konsumenten!
Biofisch ist anders
"Sich wohlfühlen wie ein Bio-Fisch im Wasser", das garantieren die Richtlinien für Biologische Teichwirtschaft den Fischen in unseren Teichen. Die Einhaltung dieser Richtlinien des Verbandes Bio-Austria wird wie in der Biologischen Landwirtschaft von einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft.
Wie werde ich Bio?
Info-Unterlagen
Betriebe melden sich direkt über die Bio-Verbände oder über die Landwirtschaftskammern als Interessenten und bekommen zu Beginn notwendige Info-Unterlagen zugeschickt.

Beratung
Für Beratungen steht die Arbeitsgemeinschaft Biofisch, eine bäuerliche Selbsthilfeorganisation, im Auftrag der Bioverbände zur Verfügung. Beratungen werden prinzipiell zu Beginn telefonisch, infolge auch vor Ort durchgeführt. Möchte ein Betrieb nach den Biofisch-Richtlinien wirtschaften, ist eine Umstellungsberatung verpflichtend.

Kontrollvertrag
Sind alle Fragen des Betriebsleiters geklärt, wird ein Kontrollvertrag mit der Kontrollstelle geschlossen und in der Regel auch ein Vertrag mit einem Bio-Verband. Zur Anmeldung im Bio-Verband ist folgendes Formular auszufüllen.
Die Bio-Umstellungszeit (zwei Jahre bei Karpfen, ein Jahr bei Forellen) beginnt ab dem Datum der Unterschrift unter den Kontrollvertrag zu laufen. Bei Forellen ist die Mitgliedschaft in einem Bio-Verband aufgrund fehlender Kodex-Bestimmungen ebenfalls zwingend.

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Gesetzliche Grundlagen
  • EU
    Biologisch erzeugte Waren genießen einen gesetzlichen Schutz, der anderen als biologisch erzeugten Waren die Verwendung der Begriffe Bio, Öko, Eco ... etc. untersagt. Um diese Bezeichnung verwenden zu können, muss der Betrieb sich an die entsprechenden EU-Verordnungen EU-VO-834-2007 halten und entsprechend kontrollieren lassen.
  • Österreichischer LM-Codex
    Die einzelnen Länder der EU haben handhaben Vorschriften zum Biobereich unterschiedlich. Österreich regelt durch den Österreichischen Lebensmittelkodex Kap. A8, Teilkap. B idgF die Belange des Biolandbaues.
    Im Gegensatz zu Deutschland ist es in Ö per Beschluss des OGH verboten, für konventionelle Produkte die Bezeichnung "aus kontrolliertem Anbau" zu verwenden.
Österreichischer Lebensmittelkodex Kap. A8,
Teilkap. B idgF: im Internet: www.abg.at
als PDF zum downloaden

Verordnung (EG) Nr. 710 2009
PDF zum downloaden:
PDF - Deutsche Version
Fisch-Richtlinien
  • Österreich
    In Österreich ist die Produktion von Bio-Karpfenzucht (incl. Nebenfischen) im Lebensmittelcodex (Codex alimentarius austriacus) geregelt. Darüber hinaus ist die Fischproduktion nach Richtlinien von Bio-Verbänden (Bio-Austria, FREILAND) möglich.

  • International
    Um interessierten Personen einen Einblick in die internationale Landschaft der nationalen bzw. "privaten" Biofisch-Richtlinien der anerkannten Bio-Verbände zu geben, bieten wir Ihnen hier (ohne Gewähr) die Möglichkeit, in den jeweiligen Länderbestimmungen Europäischer (und einiger anderer Länder) zu recherchieren. Soweit bekannt, haben wir versucht, Ihnen auch Ansprechpartner zu nennen.

    IFOAM (international Federation of organic Movements = internat. Bio Dachorganisation)
    Dänemark
    Frankreich
    Norwegen/Schweden (KRAV)
    Deutschland (BIOLAND, NATURLAND, DEMETER, BIOKREIS)
    Schweiz (Bio-Suisse)
    Italien
    Spanien
    England (Soil)
    Finnland
    USA
    Neuseeland
  • EU
    Es gibt in der EU-Verordnung bislang keine Regelungen zur Aquakultur. Es ist jedoch vorgesehen, in den nächsten Jahren eine Aquakultur-Richtlinie in der EU-Bio-VO zu fixieren. Bis es soweit ist, gelten (so vorhanden) nationale Regelungen (F, DK, A) oder die "privaten" Richtlinien von anerkannten Bio-Verbänden.

Verordnung (EG) Nr. 710 2009
PDF zum downloaden:

PDF - Englische Version

PDF - Deutsche Version
Kontrolle
Die Einhaltung der strengen Bio-Richtlinien werden von un-
abhängigen und staatlich zertifizierten Kontrollstellen regel-mäßig überprüft.
In Österreich gibt es hierbei verschiedene Anbieter, wobei im Biofisch-Kontrollbereich – aufgrund des notwendigen Fachpersonals - die AUSTRIA BIO Garantie seit Jahren führend ist.
>>>Detail-Info

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